Bau- und Wohnflächen

Nachfolgende Flächen werden als Wohnbauflächen ausgewiesen: Oßmannstedt

Am Petersberg
Flächengröße: 0,28 ha
Lage: westlicher Ortsrand (Ortslage Ossmannstedt)
Auf dieser Fläche wird eine Bebauung, die an eine vorhandenen Erschließungsstraße angegliedert werden kann, ermöglicht. Des weiteren wird eine Lücke zwischen zwei vorhandenen Bebauungen geschlossen.
Für diesen Bereich, allerdings in einem weitaus größeren Umfang, wurden bereits ein Planentwurf erstellt.
Eine Ortsrandbeeinträchtigung entsteht aufgrund der geplanten Eingrünung (Kompensationsmaßnahme) nicht.
Der Versiegelungsgrad der Grundstücke sollte im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung durch die Festsetzung der maximal erforderlichen Grundflächenzahl für eine Einfamilienhausbebauung entsprechend minimiert werden. Die verbleibenden Grundstücksflächen bleiben als Gartenfläche erhalten. Eine entsprechende Eingriffs-Ausgleichsregelung kommt zum Tragen (Erstellung eines Grünordnungsplanes).
Des weiteren kann eine Beschränkung der Geschossigkeit (I-Geschossigkeit) dazu dienen, die Ausbildung von höhendominanten auf einem ansteigenden Gelände zu vermeiden.

Wilhelm-Pieck-Straße
Flächengröße: 0,40ha
Lage: nördlicher Ortsrand (Ortslage Ossmannstedt)
Auf dieser Fläche wird eine Bebauung, die an eine vorhandenen Erschließungsstraße angegliedert werden kann, ermöglicht. Des weiteren wird eine Lücke zwischen zwei vorhandenen Bebauungen geschlossen.
Der Versiegelungsgrad der Grundstücke sollte im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung durch die Festsetzung der maximal erforderlichen Grundflächenzahl für eine Einfamilienhausbebauung entsprechend minimiert werden. Die verbleibenden Grundstücksflächen bleiben als Gartenfläche erhalten. Eine entsprechende Eingriffs-Ausgleichsregelung kommt zum Tragen (Erstellung eines Grünordnungsplanes).